AML / KYC Policy
Stand: 18. April 2026. Dieser Text ist ein sorgfältiger Erstentwurf — vor dem offiziellen Vertriebs-Launch wird er juristisch final geprüft. Bei Widersprüchen zwischen diesem Dokument und der späteren anwaltlichen Fassung gilt die anwaltliche Fassung.
1 · Unsere Rolle
GoldStrait verkauft Software-Lizenzen und zugehörige Hosting-/Konfigurations-Leistungen. Wir sind kein Kreditinstitut, kein Finanzdienstleistungsinstitut, kein Zahlungsdienstleister und kein Krypto-Verwahrer. Wir nehmen kein Kundengeld zu Anlagezwecken entgegen, halten keine Depots, vermitteln keine Brokerkonten und führen keine Trades für Dritte aus.
Wir sind daher kein Verpflichteter im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 17 GwG. Die hier beschriebenen Prüfungen führen wir freiwillig durch, um das Risiko missbräuchlicher Nutzung zu reduzieren.
2 · Broker-Anbindung
Jeder Kunde handelt auf seinem eigenen Broker-Konto. Der Broker ist — abhängig von seiner Jurisdiktion — in der Regel selbst AML/KYC-verpflichtet (z. B. durch ESMA, CySEC, FCA, BaFin, ASIC). Die Identitätsprüfung, Herkunftsnachweise und laufende Überwachung der Trading-Aktivität liegen damit beim jeweiligen Broker.
3 · Freiwillige KYC-Prüfungen durch GoldStrait
Wir behalten uns vor, folgende Angaben zu verifizieren, bevor wir eine Lizenz aktivieren oder einen Blueprint erstellen:
- Vollständiger Name und Wohnsitz (Abgleich mit der Rechnungsanschrift);
- E-Mail-Adresse (Double-Opt-In);
- Kontaktpunkt in sanktionsgelisteten Jurisdiktionen (siehe Abschnitt 5);
- bei Zahlungen ab 10.000 € in einer Transaktion oder bei wirtschaftlichem Zusammenhang mehrerer Zahlungen: zusätzliche Identitätsprüfung durch einen lichtbildausweis-basierten KYC-Prozess.
Diese Schwellenwerte orientieren sich an § 10 GwG und werden nach sachgerechter Risikoeinschätzung auch darunter angewendet, wenn auffällige Muster vorliegen.
4 · Akzeptierte Zahlungsmittel
Wir akzeptieren Zahlungen per
- SEPA-Überweisung (EU/EWR);
- Kreditkarte über regulierten Zahlungsdienstleister;
- optional Kryptowährung (BTC/ETH/USDC) über einen KYC-geprüften On-/Off-Ramp-Anbieter — nicht anonym, kein Cash-out auf Kundenseite durch uns.
Barzahlung, anonyme Prepaid-Produkte sowie Zahlungen von nicht dem Kunden zugeordneten Konten oder Wallets werden nicht akzeptiert. Eingehende Zahlungen von Drittkonten werden zurückgewiesen oder in Abstimmung mit dem Zahlungsdienstleister zurückerstattet.
5 · Sanktions- und Embargoprüfung
Wir bedienen keine Personen oder Rechtsträger, die auf EU-, UN-, OFAC- oder UK-Sanktionslisten geführt werden oder in einem Land mit umfassendem Embargo ansässig sind. Die Prüfung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Daten. Fällt eine Person später unter eine Sanktion, setzen wir die Leistungen unverzüglich aus und kommen unseren Melde- und Einfrierpflichten nach.
6 · Verdachtsfälle und Meldungen
Sollte sich im Rahmen des Geschäftsbetriebs ein Verdacht auf Geldwäsche (§ 261 StGB) oder Terrorismusfinanzierung ergeben, behalten wir uns vor,
- die Bestellung abzulehnen oder zu stornieren;
- die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden;
- eine Mitteilung an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU) zu machen, soweit dies gesetzlich geboten oder zulässig ist.
Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Benachrichtigung über den Grund der Ablehnung, wenn dies dem Zweck einer Meldung entgegensteht.
7 · Aufzeichnungspflichten
Vertragsunterlagen, Rechnungen und freiwillige KYC-Prüfbelege werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 6 – 10 Jahre nach § 257 HGB / § 147 AO) gespeichert und danach gelöscht, soweit keine weitergehende Pflicht besteht.
8 · Kontakt
Fragen zu dieser Policy oder zu einer laufenden Prüfung beantworten wir unter compliance@goldstrait.com.